Überprüfungen nach § 57a und mehr…
Gisinger Fahrzeugbau Hohenems

Pickerl

Wenn der Termin fürs „Pickerl“ näher rückt …

… vereinbaren Sie am besten einen Termin bei uns. Um die Verkehrs – und Betriebssicherheit Ihrer Fahrzeuge zu gewährleisten und Schäden durch Verschleiß frühzeitig zu erkennen, führen wir gerne die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen an Ihren Aufliegern und Anhängern durch.

Fachlich kompetent und mit jahrelanger Erfahrung testen wir Ihre Fahrzeuge in unserer modern ausgestatteten Prüfstraße. Wir verfügen unter anderem über eine Rüttelplatte und einen Bremsenprüfstand mit Achsanhebung. Diese Pickerl-Überprüfung bieten wir auch für Pkw-Anhänger und Wohnwagen an. Auf Wunsch nehmen wir, nach Absprache mit Ihnen, natürlich auch Reparaturen und Nachjustierungen vor, falls ein Mangel festgestellt worden sein sollte.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen führen wir auch halbjährliche Servicechecks durch und übernehmen ihre Fahrzeug- und Fuhrparkkontrolle. Dieser Service wird schon seit Jahren von großen Vermietungsfirmen und Speditionen in Anspruch genommen, inzwischen aber auch immer mehr von "kleinen" Transportunternehmen.


Welche Überprüfungen wir vornehmen

  • Überprüfungen gemäß § 57a für Auflieger und Anhänger

  • Überprüfungen gemäß § 57a für PKW-Anhänger aller Art

  • Verlängerung des Ladungssicherungszertifikats

  • CEMT-Verlängerungen

  • Ladebordwand-Überprüfungen

  • Wechselbehälter-Überprüfung nach UVV

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Neu- oder Umtypisierungen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an unter +43 5576 721 920 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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